8 Minuten01.11.2021
von Guido Rast
Seit dem 1. Januar 2000 müssen Unternehmen die EKAS Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) umsetzen. Diese Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Damit auch KMU, die keine ASA beiziehen oder beschäftigen können, rechts- und arbeitssicher agieren können, entstanden die Checklisten der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Heute hat sich der Einsatz dieser Checklisten längst auf grosse Betriebe ausgeweitet und ist sogar auf digitalem Weg, z. B. über HSEQ-Software, möglich. In folgendem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Suva-Checklisten wissen müssen und vor allem, wie Sie das nützliche Tool für Ihr Unternehmen nutzen können.